Rauchfang-, Hochführungen, Aufsätze, Erhöhungen
ACHTUNG: Eternit, Steinzeug oder ähnliche Materialien sind derzeit nicht mehr zugelassen. Fänge aus diesen Materialien dürfen nicht mehr instandgesetzt werden.
Rauchfang-Hochführungen:
Nach der Errichtung eines höheren Nachbargebäudes muss Ihr bestehender Fang auf die Höhe des benachbarten Fanges erhöht werden. Es gilt abzuklären, ob eine Fangbauart mit kondensatdichtem Innenrohr zur Anwendung kommen muss. Beim Zusammentreffen von feuchtigkeitsunempfindlichen und feuchtigkeitsempfindlichen Fangbauarten (z.B. gemauerte Fänge) ist eine Taupunktunterschreitung bzw. deren Auswirkungen unbedingt zu vermeiden.
Rauchfangerhöhungen:
Bei Aufstockungen innerhalb eines Gebäudes erfolgt die Erhöhung des bestehenden Fanges unter Verwendung der gleichen oder einer modifizierten Fangbauart. Der weitere gefahrlose Betrieb bereits angeschlossener Feuerstätten muß sichergestellt werden und die Standsicherheit des bestehenden Fangsystems und des erhöhten Fanges muß den statischen Bedingungen entsprechen. Die Zugänglichkeit neuer Reinigungsöffnungen (Hilfsputztürchen) ist in Abstimmung mit dem/der zuständigen Rauchfangkehrermeister/In zu klären.
Rauchfangaufsätze:
Bei Erhöhungen eines bestehenden Fanges bis zu 1,5 m ab der momentanen Fangmündung sind Innenrohre mit Wärmedämmung zu verwenden, die nachweislich einer geeigneten Fangbauart entsprechen. Die Standsicherheit des Fangaufsatzes ist sicherzustellen. Der Brennstoff (Gas, Öl oder Festbrennstoff) und ob es sich um den Notfang handelt, ist bei der Materialauswahl zu berücksichtigen.
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